Wettbewerbsbedingungen

Teilnahmevoraussetzungen
Um an "Die Coopzeitung sucht den SwissStar" teilnehmen zu können, müssen alle teilnehmenden Künstler bzw. Künstlergruppen im Videoportal registriert sein. Alle anzugebenden persönlichen Informationen müssen gültig sein. Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer, die ausserhalb der Schweiz wohnen, bzw. keine festen Wohnsitz in der Schweiz vorweisen können, vom Wettbewerb ausgeschlossen sind.


Gewinne
Alle Gewinne, die im Rahmen dieses Wettbewerbs ausgeschrieben sind, sind ausschliesslich in der hier beschriebenen Form einlösbar. Eine Barauszahlung oder anderweitige Vergütung der Preise ist nicht möglich.


Ablauf Wettbewerb
Der Wettbewerb ist in mehrere Phasen unterteilt: Musikeraufruf, Abstimmen, Viertelfinale mit den Top 16 Künstlern, Halbfinale mit den Top 8 Künstlern und Finale mit den Top 4 Künstlern.
Der Upload von Videos zur Teilnahme ist ausschliesslich bis zum 26.09.2010 möglich. . Ein Künstler bzw. eine Künstlergruppe darf dabei unbegrenzt viele Videos hochladen. Sind zum Ende der Votingphase mehr als ein Video eines Künstlers bzw. einer Künstlergruppe in den Top 16 gevoteten Videos, wird nur das höchst bewertete Video eines Künstlers bzw. einer Künstlergruppe in die Viertelfinalsphase übertragen, so dass 16 verschiedene Künstler mit ihrem jeweils am besten bewerteten Video in der Viertelfinalphase stehen.


Einreichung Songs
Für die Teilnahme am Wettbewerb sind eigene Kompositionen einer Künstlerin, eines Künstlers bzw. einer Künstlergruppe zugelassen, als auch Interpretationen bereits bestehender Songs, das heisst Cover-Versionen. Im Falle einer Cover-Version ist zu gewährleisten, dass die Urheberrechte des Originalsongs nicht verletzt werden und der der Teilnehmer alle erforderlichen Nutzungsrechte über die Coverversion besitzt. Das bedeutet unter Anderem, dass der Song nicht bearbeitet werden darf hinsichtlich Länge, Text und Tonabfolge. Dies schliesst auch die Verwendung so genannter Samples (d.h. die Verwendung von Teilen) aus. Alle Fragen und Details zum Thema Cover-Versionen sind hier einsehbar und zu befolgen. Die Künstlerin, der Künstler bzw. die Künstlergruppe verpflichteten sich, beim Upload alle geforderten Angaben zum Originalsong wahrheitsgetreu anzugeben und Cover-Versionen nachvollziehbar zu machen.
Die Künstlerin, der Künstler bzw. die Künstlergruppe bestätigten durch den Upload des Videos, zu etwaigen Modifikationen urheberrechtlich geschützter Songs berechtigt zu sein und die Vollständigkeit aller Angaben.
Die Künstlerin, der Künstler bzw. die Künstlergruppe bestätigten ferner, die Teilnahmebedingungen hinsichtlich der teilnahmeberechtigten Songs zur Kenntnis genommen zu haben.
Der Wettbewerbsveranstalter behält sich das Recht vor, alle Einreichungen, die nicht den hier vorgegebenen Richtlinien entsprechen, bzw. nur unvollständige Informationen bereitstellen, nicht zum Wettbewerb zuzulassen, d.h. nicht in diesem Portal zu veröffentlichen.


Übertragung der Nutzungsrechte
Für die Teilnahme am Wettbewerb und durch die Übermittlung aller Materialien (Video, Informationen, Bilder, Text, Musik, Namen etc.) im Rahmen des Wettbewerbs ‚Coopzeitung sucht den SwissStar‘ übertragen die Künstlerin, der Künstler bzw. die Künstlergruppe alle für die Nutzung durch die Coop Genossenschaft im Rahmen des Wettbewerbs erforderlichen Nutzungsrechte an dem übermittelten Material an die Coop Genossenschaft und garantiert, dazu insbesondere hinsichtlich aller Urheberrechte und der Persönlichkeitsrechte aller Mitwirkenden berechtigt zu sein. Insbesondere eingeschlossen ist die Berechtigung der Coop Genossenschaft zu Nutzung des gesamten Materials innerhalb des Videoportals und allen Coop-Medienaktivitäten (Internet, Druck, TV- und Radio) insbesondere für Promotion und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Wettbewerb. Die Übertragung der Rechte erfolgt für die Dauer des Wettbewerbs exklusiv. Nach Ende des Wettbewerbs fallen alle Rechte an die Künstlerin, den Künstler bzw. die Künstlergruppe zurück. Die Coop Genossenschaft bleibt aber berechtigt die Materialien weiterhin für ein Wettbewerbsarchiv, zur internen und externen Dokumentation und für Promotion und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.